Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma B. Meisel
Garten- und Landschaftsgestaltung
1. Geltungsbereich
Für sämtliche gärtnerische Arbeiten und sonstige
Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich
diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende
Vertragsbedingungen des Vertragspartners haben keine
Gültigkeit.
2.Auftragserteilung
2.1 Sämtliche Angebote verstehen sich
freibleibend.
2.2 Mit der Bestellung von Waren oder Leistungen
erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag
erteilen zu wollen.
2.3 Wir sind berechtigt, das in der Bestellung
liegende Vertragsangebot binnen zwei Wochen nach
Eingang bei uns anzu-
nehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich
oder durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der
Leistung erklärt werden.
3. Preise / Stundenlohnarbeiten
3.1 Die von uns angegebenen Preise verstehen
sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn die
Mehrwertsteuer nicht
ausdrücklichausgewiesen wurde. Sofern sich die
gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss
erhöhen sollte, sind wir
berechtigt, diese imgleichen Umfange zu erhöhen.
3.2 Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen
getroffen wurden, sind die in dem Angebot / der
Auftragsbestätigung an-
gegebenenPreise Einheitspreise.
Pauschalpreisvereinbarungen sind ausdrücklich als
solche gekennzeichnet.
3.3 Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über
den ursprünglichen Vertrag hinausgehende
Lieferungen, werden nach den hier-
für vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet.
Sind keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die
ortsüblichen Sätze.
3.4 Soweit zwischen Vertragsabschluss und
tatsächlicher Leistungserbringung mehr als vier
Monate liegen sind wir berechtigt,
zwischenzeitliche Erhöhungen der Material-,
Lohn- und sonstiger Kosten auf Grundlage der
ursprünglichen Preiskalkulation
an denAuftraggeber weiter zu geben. Dies gilt
nicht, wenn ein Festpreis vereinbart ist oder wir
uns in Lieferverzug befinden.
4. Liefertermine
Liefertermine oder Fristen sind nur verbindlich,
wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die
Einhaltung der Liefer- und
Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des
Auftraggebers voraus. Im
Falle höherer Gewalt und sonstiger
unvorhersehbarer außergewöhnlicher und
unverschuldeter Umstände verlängert sich,
wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung
gehindert sind, Ausführungsfrist oder die
Lieferfrist um die Dauer der Behinderung
sowie einer angemessenen Anlaufzeit.
5. Abnahme
Die Fertigstellung der Leistung wird dem
Auftraggeber persönlich oder schriftlich angezeigt.
Wünscht der Auftraggeber eine
Abnahmebesichtigung, ist uns dies innerhalb von
zwölf Werktagen mitzuteilen. Wird keine
Abnahmebesichtigung verlangt,
so gilt die Leistung mit dem Ablauf von zwölf
Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung als
erteilt.
6. Gewährleistung
6.1 Die Ausführungen der Arbeiten durch uns
erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.
6.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und
Saatgut, die vom Auftraggeber geliefert werden, wird
von uns keine Gewährleistung
übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden,
die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herrühren.
6.3 Eine Gewährleistung für das Anwachsen von
Pflanzen und Rasen wird nur übernommen, wenn uns
Auftrag zur Fertig-
stellungspflege einschließlich der
erforderlichen Wässerungsgänge erteilt wird. Sie
erfolgt unter Ausschluss witterungs-
bedingter Schäden und Folgeschäden sowie unter
Gewährleistungsausschluss für Schäden in Folge
höherer Gewalt.
6.4 Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen.
6.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle
Leistungen und Lieferungen ein Jahr, beginnend mit
der Abnahme.
7. Haftung
7.1 Bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch uns ist die Höhe eines evtl.
Schadenersatzanspruchs begrenzt auf den
Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor
Vertragsschluss schriftlich auf
besondere Risiken, atypische
Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche
Schadenshöhen hinzuweisen.
7.2 Unsere Haftung für Schadensersatz und für
den Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus anderen
Rechtsgründen ist auf
grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer
gesetzlichen Vertreter und Er-
füllungsgehilfen.
7.3 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht
für Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung des
Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche
aus dem Produkthaftungsgesetz.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Wir sind berechtigt, Rechnungen für
erbrachte Teilleistungen zu erstellen.
8.2 Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 14
Tagen nach Zugang fällig. Werden Rechnungen über
Teilleistungen nicht
pünktlich gezahlt, sind wir berechtigt, die
Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
8.3 Wir sind berechtigt, für jede Mahnung, die
nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, Mahnkosten in
Höhe von 5,00 geltend zu
machen.
8.4 Der Auftraggeber kann gegenüber unseren
Rechnungen nur mit solchen Forderungen aufrechnen,
die rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder
anerkannt sind.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des
Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Lieferungen
(Baustoffe, Bauteile und Pflanzen) unser
Eigentum, soweit sie mit dem Grundstück noch
nicht verbunden sind.
9.2 Befindet sich der Auftraggeber in
Zahlungsverzug, so hat dieser nach vorheriger
Ankündigung zu dulden, dass wir Baustoffe,
Bauteile und Pflanzen, auch wenn diese bereits
mit dem Grund und Boden fest verbunden sind,
aufnehmen und unter Anrechnung
zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber
geschuldeten Beträge zurück nehmen und uns aneignen.
10. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und
Gerichtsstand
10.1 Für unsere Rechtsbeziehungen gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des
§ 38 ZPO ist ausschließlicher Erfüllungsort der
Gerichtsstand der Sitz unseres
Betriebes.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig
oder lückenhaft sein, beein-
trächtigt die die Wirksamkeit der übrigen
Klauseln nicht.